Jugend darf wieder trainieren

08.11.20   

Das Thüringer Gesundheits- und Sportministerium setzten die vom Landtag angeregte Änderungen zur Thüringer Sonder-Verordnung mit sofortiger Gültigkeit ab dem 8. November um.
Damit dürfen ab sofort alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wieder den Trainingsbetrieb im organisierten Spielbetrieb, unter Berücksichtigung des Hygienekonzeptes, wieder aufnehmen.
Der Wettkampfsport mit Pflichtspielen im Ligen- und Pokalwettbewerben bleibt jedoch davon unberührt.