Klarheit in den Mitgliedsbeiträgen

12.03.19   Mitgliederversammlung beschließt neue Beitragsordnung

In der Mitgliederversammlung am gestrigen 11.03.2019 haben die Mitglieder bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung nachfolgender Beitragsordnung beschlossen:

1. Der Beitrag für natürliche Personen beträgt 120,00 € pro Kalenderjahr
2.Der Beitrag für juristische Personen beträgt  240,00 € pro Kalenderjahr
3. Der ermäßigte Beitrag für Schüler, Studenten, Auszubildende und Arbeitslose beträgt 72,00 € pro Kalender Jahr
4. Der Beitrag für Fördernde Mitglieder (Eltern von jugendlichen Vereinsmitgliedern) beträgt 48,00 € pro 
    Kalenderjahr
5. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

Der Vorstand kann, insbesondere zum Zwecke der Mitgliederwerbung und in besonderen Härtefällen, Beitragsermäßigungen genehmigen. Die Beitragsermäßigungen gelten jeweils für ein Kalenderjahr.

Tritt ein Mitglied nicht zum Ersten des Kalenderjahres ein, so ist der Mitgliedsbeitrag für das jeweilige Kalenderjahr anteilig (nach Momnatsbeiträgen) zu entrichten.
Sollte ein Mitglied seinen Beitrag nicht fristgemäß eintrichtet haben und muss das Mitglied angemahnt werden, so gilt für die erste Mahnstufe eine Verwaltungsgebühr von 5,00 € und für die 2. Mahnstufe eine Verwaltungsgebühr von 10,00 €.

Kramer
Vorstandsvorsitzender